|

Preise Der angegebene Mietpreis (gültig bis 30.09.2009) umschließt die Vermittlungsgebühr und einen Sicherungsschein der R+V VERSICHERUNG gemäß § 651 k BGB. Ihre auf den Mietpreis geleisteten Zahlungen sind hiermit insolvenzgesichert, bei evtl. Zahlungsunfähigkeit oder Konkurses des Ferienhausvermittlers. Es ist eine freiwillige Entscheidung unserer Firma, Ihnen diese Sicherungsscheine auszuhändigen. Es besteht für uns keine gesetzliche Verpflichtung dazu, da wir eine Tätigkeit als Ferienhausvermittler ausüben, und keine Pauschalreisen etc. anbieten. Eine Reiserücktrittskostenversicherung ist im Preis nicht inbegriffen. Der Abschluss einer solchen Versicherung wird dringend empfohlen. Wir legen daher jeder Auftragsbestätigung ein Heft der Europäischen Reiseversicherung zu.
Nebenkosten Sofern im Internet nichts gegenteiliges ausdrücklich vermerkt ist, werden Nebenkosten nach Bedarf zusätzlich berechnet. Die Nebenkostenabrechnung erfolgt an den Hauseigentümer. Heizung, Telefon und Kaminholz werden immer extra berechnet. Eine Kurtaxe wird an manchen bretonischen Küstenorten verlangt, diese variiert jedoch von Ort zu Ort und von Jahr zu Jahr. (Sie erfahren den genauen Betrag vor Ort und zahlen diesen dann gesondert)
Kaution Zu Beginn Ihrer Mietzeit wird vom Hauseigentümer in der Regel eine Kaution gewünscht. Diese kann mit den eventuell anfallenden Nebenkosten verrechnet werden.
Endreinigung Die Endreinigung ist bei manchen Objekten im Preis enthalten (siehe Beschreibung), oder muß vom Mieter selbst ordentlich durchgeführt werden. Steht in der Beschreibung "kann übernommen werden" (dann nur gegen Aufpreis und vor Ort zu zahlen) Wir bitten um frühzeitige Anmeldung.
Mietbeginn/Mietende Der Mietbeginn ist immer Samstag ab 16 Uhr. Ankunft zwischen 16 Uhr und 18 Uhr. Das Mietende ist Samstag spätestens bis 10 Uhr. Mindestaufenthalt: 2 Wochen
Haustier Haustiere sind nur erlaubt, wenn es ausdrücklich in der Objektbeschreibung angegeben ist. Möchten Sie mehr als 1 Haustier mitnehmen, muß dieses erst mit dem Hauseigentümer geklärt werden. Es kann ein Aufschlag oder die doppelte Kaution verlangt werden.
|